FÖRDERUNG VON ZWISCHEN- UND ÜBERBETRIEBLICHEN AUSBILDUNGSMAßNAHMEN

Gefördert werden:

  • (a) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen bei einem Verbundpartner (Partnerbetrieb oder Lehrwerkstätte).
  • (b) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen im Rahmen eines Kurses in einer Bildungseinrichtung.
  • (c) Erweiterung und/oder Vertiefung von im entsprechenden Berufsbild vorgesehenen Kenntnissen und Fertigkeiten.
  • (d) Sprachkurse, insbesonders mit berufsspezifischem Hintergrund.
  • (e) Persönlichkeitsbildende Maßnahmen – soziale Kompetenz.

Die Förderhöhe beträgt:

Für Maßnahmen nach (a) und (b): 75% der anfallenden Kurskosten, maximal aber € 600,00 pro Lehrjahr und Lehrling, bei halben Lehrjahren € 300,00

Für Maßnahmen nach (c), (d) und (e): 75% der anfallenden Kurskosten, maximal aber € 300,00 pro Lehrjahr und Lehrling, bei halben Lehrjahren € 150,00 

Die Fördermittel dazu werden vom Land OÖ bereit gestellt.

Fördervoraussetzungen:

Diese Förderung gilt für oberösterreichische Unternehmen, die Mitglied beim FAV OÖ sind und die Fördermittel der Bundesförderung „Lehre.fördern / Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" bereits ausgeschöpft haben.
Der Mitgliedsbeitrag beim FAV OÖ beträgt € 40,- pro Kalenderjahr und Lehrling.

Gefördert werden Kurse und Maßnahmen die beim FAVOÖ gelistet sind.

Die Beantragung der Förderung erfolgt durch den Lehrbetrieb.

Nicht gefördert werden:

- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung

- Vorbereitungskurse für Lehrlingswettbewerbe

Download
Förderrichtlinien 2020.pdf
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