FÖRDERUNG VON ZWISCHEN- UND ÜBERBETRIEBLICHEN AUSBILDUNGSMAßNAHMEN

Gefördert werden:

  • (a) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen bei einem Verbundpartner (Partnerbetrieb oder Lehrwerkstätte) 
  • (b) Ausbildungsmaßnahmen zur Erfüllung der in einem Feststellungsbescheid festgehaltenen Auflagen im Rahmen eines Kurses in einer Bildungseinrichtung 
  • (c) Maßnahmen zur Erweiterung und/oder Vertiefung von im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Kenntnissen und Fertigkeiten 
  • (d) Sprachkurse, insbesondere mit berufsspezifischem Hintergrund 
  • (e) Persönlichkeitsbildende Maßnahmen 

Nicht gefördert werden:

- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung

- Vorbereitungskurse für Lehrlingswettbewerbe

Förderhöhe:

Für Maßnahmen nach (a) und (b): 

75 % der anfallenden Kurskosten, maximal € 600,- pro Lehrling und Lehrjahr,

bei halben Lehrjahren maximal € 300,-. 

 

Für Maßnahmen nach (c), (d) und (e): 

75 % der anfallenden Kurskosten, maximal € 300,- pro Lehrling und Lehrjahr,

bei halben Lehrjahren maximal € 150,- pro Lehrling. 

Fördervoraussetzungen:

Diese Förderung gilt für oberösterreichische Unternehmen, welche die Förderung

„Lehre Fördern - Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen“ ausgeschöpft haben

und Mitglied beim FAV OÖ sind bzw. Mitglieder werden.

Der Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 40,- pro Lehrling und Kalenderjahr wird im

Rahmen der Förderabwicklung vorgeschrieben. 

Abwicklung/Antragstellung:

E-Mail an: office@favooe.at 

 

Erforderliche Unterlage/Beilagen: 

  • Bestätigung, dass Lehrlingsförderung über „Lehre Fördern“ bereits ausgeschöpft ist 
  • Lehrlingsdaten 
  • Teilnahmebestätigung der Maßnahme 
  • Zahlungsbestätigung der Maßnahme 
  • Gesamtkosten der Maßnahme 

Einreichfrist: spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme 

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