Der Weg bis zu einem anerkannten Berufsabschluß
Information/Akquisition
für „ÖsterreicherInnen ohne Berufsabschluss“:
bei aufrechtem Beschäftigungsverhältnis:Betriebsrat, Personalverantwortliche, Unternehmensleitung
bei Arbeitssuchenden:die jeweils zuständigen BeraterInnen des AMS
für „Personen mit Migrationshintergrund“:
betriebsspezifische Kontaktpersonen (wie zuvor);
AMS-BeraterInnen (wie zuvor);
Beratungseinrichtungen/Beratungspersonal für MigrantInnen (wie zB. der Verein migrare oder die MigrantInnen-Beratungsstellen von Caritas und Volkshilfe).
Einstiegsberatung
Mit der Einstiegsberatung erhalten die TeilnehmerInnen/KandidatInnen die Möglichkeit, sich eingehend mit den Chancen und Anforderungen des genannten Verfahrens zu befassen und bewusst für oder gegen eine Beteiligung zu entscheiden
Persönliches Portfolio
Hier kommen die von der einschlägig befassten Arbeitsgruppe „Anerkennungs- und Validierungsverfahren zu diesem Verfahrens-Teil entwickelten Instrumentarien (Portfolio-Arbeitsunterlagen) zum Einsatz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den für den angestrebten Berufsabschluss relevanten informell oder non-formal erworbenen Kompetenzen
1. Performanzfeststellung
Bei der ersten Performanz-Feststellung wird das tatsächliche Vorhandensein jener Kompetenzen festgestellt, die im vorangegangenen Portfolio erkennbar gemacht und vorläufig anerkannt wurden
Weiterbildungsberatung
Nach Abschluss der ersten Kompetenzfeststellung durch Portfolio und Performanz-Feststellung wird den KandidatInnen eine eingehende Weiterbildungsberatung angeboten.
Ergänzende Weiterbildung
Hier kommen die von der Arbeitsgruppe „Ergänzende Weiterbildung“ entwickelten Angebote und Vorschläge für die Nachholung von Kenntnissen/Wissen und Fertigkeiten zur Erreichung des Berufsabschlusses zur Anwendung.
Abschlußbezogene Beratung
Hier wird einerseits das Nachholen der fehlenden Kenntnisse/Wissen und Fertigkeiten reflektiert und andererseits genauer über die abschließende Performanz-Feststellung informiert.
2. Performanzfeststellung
Es wird ausschließlich das Vorhandensein jener Kenntnisse/Wissen und Fertigkeiten festgestellt, welche anlässlich der ersten Kompetenz-Feststellung (Portfolio und erste Performanz-Feststellung) als noch fehlend erkannt wurden.
Validierung/Berufsabschluß/Lehrabschluß
Die insgesamten Ergebnisse werden als formal gleichwertig mit einer regulären Berufsausbildung samt Lehrabschlussprüfung anerkannt. Von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer wird der/dem KandidatIn das Lehrabschlussprüfungszeugnis im angestrebten Beruf ausgefertigt.
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