Der Weg bis zu einem anerkannten Berufsabschluß

Information/Akquisition
für „ÖsterreicherInnen ohne Berufsabschluss“:
bei aufrechtem Beschäftigungsverhältnis:Betriebsrat, Personalverantwortliche, Unternehmensleitung
bei Arbeitssuchenden:die jeweils zuständigen BeraterInnen des AMS
für „Personen mit Migrationshintergrund“:
betriebsspezifische Kontaktpersonen (wie zuvor);
AMS-BeraterInnen (wie zuvor);
Beratungseinrichtungen/Beratungspersonal für MigrantInnen (wie zB. der Verein migrare oder die MigrantInnen-Beratungs­stellen von Caritas und Volkshilfe).

Einstiegsberatung
Mit der Einstiegsberatung erhalten die TeilnehmerInnen/KandidatInnen die Möglichkeit, sich eingehend mit den Chancen und Anforderungen des genannten Verfahrens zu befassen und bewusst für oder gegen eine Be­teiligung zu entscheiden

Persönliches Portfolio
Hier kommen die von der einschlägig befassten Arbeitsgruppe „Aner­kennungs- und Validierungsverfahren zu diesem Verfahrens-Teil ent­wickelten Instrumentarien (Portfolio-Arbeitsunterlagen) zum Einsatz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den für den angestrebten Berufsabschluss relevanten informell oder non-formal erworbenen Kompetenzen

1. Performanzfeststellung
Bei der ersten Performanz-Feststellung wird das tatsächliche Vorhanden­sein jener Kompetenzen festgestellt, die im vorangegangenen Portfolio erkennbar gemacht und vorläufig anerkannt wurden

Weiterbildungsberatung
Nach Abschluss der ersten Kompetenzfeststellung durch Portfolio und Performanz-Feststellung wird den KandidatInnen eine eingehende Wei­terbildungsberatung angeboten.

Ergänzende Weiterbildung
Hier kommen die von der Arbeitsgruppe „Ergänzende Weiterbildung“ entwickelten Angebote und Vorschläge für die Nachholung von Kenntnissen/Wissen und Fertigkeiten zur Erreichung des Berufsabschlusses zur Anwendung.

Abschlußbezogene Beratung
Hier wird einerseits das Nachholen der fehlenden Kenntnisse/Wissen und Fertigkeiten reflektiert und andererseits genauer über die abschlie­ßende Performanz-Feststellung informiert.

2. Performanzfeststellung
Es wird ausschließlich das Vorhandensein jener Kenntnisse/Wissen und Fertigkeiten festgestellt, welche anlässlich der ersten Kompetenz-Feststellung (Portfolio und erste Performanz-Feststellung) als noch fehlend erkannt wurden.

Validierung/Berufsabschluß/Lehrabschluß
Die insgesamten Ergebnisse werden als formal gleichwertig mit einer regulären Berufsausbildung samt Lehrabschlussprüfung anerkannt. Von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer wird der/dem KandidatIn das Lehrabschlussprüfungszeugnis im angestrebten Beruf ausgefertigt.

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