Voraussetzungen für die Ausbilderakademie

Einstiegsvoraussetzung

Voraussetzung für den Erhalt der Zertifizierung und somit die Teilnahme an der Ausbilderqualifizierung ist: 

  • die Ausbilderprüfung (ADA) oder
  • der Ausbilderkurs oder
  • ein adäquater Nachweis über Ersatz oder Befreiung.

Die Ausbilderprüfung

Lehrberechtigte und/oder Ausbilder müssen mit einer Ausbilderprüfung nachweisen, dass sie die erforderlichen pädagogisch-methodischen und rechtlichen Kenntnisse für die Lehrlingsausbildung besitzen und praktisch anwenden können.

Die Prüfung wird im Rahmen einer Meister- oder Befähigungsprüfung oder als eigene Prüfung abgelegt (Ausbilderkurs und Fachgespräch). Neben der Ablegung der Ausbilderprüfung ist es auch möglich, einen Ausbilderkurs mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu besuchen und anschließend mit einem Fachgespräch abzuschließen.

Absolventen dieses Ausbilderkurses (mit Fachgespräch) sind den Personen mit Ausbilderprüfung gleichgestellt. Inhalt des Kurses ist Pädagogik, Recht und allgemeine Fragen der Lehrlingsausbildung.Welche sonstigen Prüfungen die Ausbilderprüfung ersetzt, ist in einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit geregelt. Weitere Details zum Ausbilderkurs und Ausbilderprüfung haben wir im "Roten Faden in der Lehrlingsausbildung" zusammengefasst.

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